Brut- und Setzzeit
Seit 1. April gilt für die Gemarkung Brühl eine neue Polizeiverordnung, in der auch die Leinenpflicht für Hunde geregelt ist.
Das Ordnungsamt weist nochmals auf diese neue Satzung hin, in der es heißt:
§ 13 Tierhaltung
(4) Hunde sind im Innenbereich (§§ 30-34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen.
(5) Es gilt eine Anleinpflicht im Naturschutzgebiet nach der aktuellen Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Schwetzinger Wiesen-Riedwiesen, Schwetzinger Wiesen-Edinger Ried und Backofen-Riedwiesen“ sowie auf der Kollerinsel. Dieser Bereich ist in dem beiliegenden Lageplan schraffiert dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.
(6) In Landschaftsschutzgebieten gilt während der Brut- und Setzzeit vom 15. April bis 15. Juli eine Anleinpflicht.
Weiterhin gilt im Landschaftsschutzgebiet die aktuelle Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Schwetzinger Wiesen-Riedwiesen, Schwetzinger Wiesen-Edinger Ried und Backofen-Riedwiesen“ sowie auf der Kollerinsel. […]
Es wird zu Kontrollen in den oben genannten Gebieten durch die Ordnungsbehörden kommen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.