Änderungen an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) melden
Ihre Ansprechpartner:
siehe TextVerfahrensbeschreibung:
Sie haben Ihre Rundfunkgeräte bei der GEZ angemeldet? Dann müssen Sie der GEZ folgende Änderungen unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer melden:
- Adress- oder Namensänderung
- Änderung der Zahlungsweise
- Änderung der Bankverbindung
Hinweis: Auch Gewerbetreibende, Angehörige der freien Berufe, Unternehmen, Organisationen und Behörden müssen diese Änderungen der GEZ unter Angabe ihrer Teilnehmernummer melden.
Tipp: Ihre Teilnehmernummer finden Sie
- im Fall des Gebühreneinzugs in der Betreffzeile der Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug oder
- auf dem von der GEZ übersandten Überweisungsschein.
Ablauf:
Das Formular "Änderungsmeldung" finden Sie auf den Internetseiten der GEZ. Schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die GEZ:
- per Post (GEZ, 50656 Köln) oder
- per Fax
- Privatpersonen unter 018 59995 0105
- geschäftliche Rundfunkteilnehmer unter 018 59995 0625
Sie können die Änderungen auch elektronisch über das Internet melden.
Tipp: Die Formulare der GEZ erhalten Sie auch bei Gemeindeverwaltungen, Banken und Sparkassen.
Unterlagen:
keine
Frist:
unverzüglich nach Eintreten der Änderungen
Kosten:
keine
