Kinderreisepass wird Anfang 2024 abgeschafft

Durch eine Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 01.01.2024 abgeschafft. Als Gründe nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig sei. Zum anderen werde der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses können noch bis 31.12.2023 beantragt werden. Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden – anders als der Kinderreisepass – nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Sie können für Ihr Kind einen Personalausweis und/oder einen Reisepass beantragen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen bzw. die Bestimmungen zu beachten:

Beantragung Personalausweis:

  • gültiges Identitätsdokument (Kinderreisepass oder Geburtsurkunde)
  • aktuelles biometrisches Passbild

Bei Antragstellern unter 16 Jahren müssen zusätzlich folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Ausweisdokumente bzw. Kopien der Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten, Anwesenheitspflicht von mind. einem Erziehungsberechtigten
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einer erziehungsberechtigten Person
  • Das persönliche Erscheinen des Kindes zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil ist verpflichtend
  • Gebühr: 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr
  • Dauer: ca. 2–3 Wochen

 

Beantragung Reisepass:

  • gültiges Identitätsdokument (Kinderreisepass oder Geburtsurkunde)
  • aktuelles biometrisches Passbild

 

Bei Antragstellern unter 18 Jahren müssen zusätzlich folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Ausweisdokumente bzw. Kopien der Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten, Anwesenheitspflicht von mind. einem Erziehungsberechtigten
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einer erziehungsberechtigten Person
  • Das persönliche Erscheinen des Kindes zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil ist verpflichtend.
  • Gebühr: 37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
  • Dauer: ca. 3–4 Wochen

 

Bitte vereinbaren Sie online einen Termin, ansonsten ist ggf. mit längeren Wartezeiten zu rechnen. (Der Link ist auf der Startseite der Homepage www.bruehl-baden.de ersichtlich.).