Richtlinien über die Ehrung von Sportlern für besondere Leistungen

§ 1 Auszeichnungen

 Die Gemeinde Brühl verleiht als Anerkennung besonderer Leistungen an Sportler und Trainer:

  1. Sportlerplaketten in Gold, Silber und Bronze
  2. Ehrennadeln und
  3. Anerkennungsurkunden

§ 2 Sportlerplaketten

Die Sportlerplaketten erhalten:

2.11 in Gold: Deutsche Meister, Europameister, Weltmeister und Olympiasieger

2.12 in Silber Badische, Baden-Württembergische und Süddeutsche Meister sowie Vizemeister unter 2.11

2.13 in Bronze: Vizemeister unter 2.12, sowie die Drittplatzierten unter 2.11

2.2 Mit Sportlerplaketten werden Sportler und Trainer ab dem 16. Lebensjahr ausgezeichnet.

2.3 Die Sportlerplakette wird in jeder Stufe an denselben Sportler in der gleichen Sportart nur einmal verliehen. Erfüllen Sportler die Bedingungen für die Sportmedaille in der gleichen Sportart mehrmals, dann erhalten sie ein Geschenk der Gemeinde.

2.4 Die Sportlerplakette kann als Anerkennungsplakette an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich auf dem Gebiet des Sports um das Wohl und Ansehen der Gemeinde Brühl in besonderer Weise langjährig verdient gemacht haben. Vorschlagsberechtigt sind der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung. Die örtlichen Vereine können eine solche Verleihung mit entsprechender Begründung anregen.

§ 3 Ehrennadel

Die Ehrennadeln erhalten:

3.11 Kreismeister ab dem 14. Lebensjahr

3.12 Meister in Mannschaftswettbewerben, soweit sie nicht unter Nr. 2 aufgeführt sind (z.B. Staffelmeister, Bezirksmeister, Kreismeister usw.).

3.13  Sportler, die in eine badische oder höherrangige Auswahlmannschaft berufen worden sind.

3.2  Mit der Ehrennadel kann ein Sportler nur einmal jährlich ausgezeichnet werden.

§ 4 Anerkennungsurkunden

Die Anerkennungsurkunden erhalten:

4.1 Sportler ab dem 12. Lebensjahr für alle unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Beding-ungen.

4.2 Werden Mannschaften nach Nr. 2, 3 und 4 ausgezeichnet, dann erhält der Verein auf Wunsch eine Anerkennungsurkunde und jedes Mitglied der Mannschaft die entsprechende Auszeichnung.

§ 5 Sportarten

Sportliche Disziplinen sind grundsätzlich alle Sportarten, deren Fachverbände im Deutschen Olympischen Sportbund organisiert sind. In besonders begründeten Fällen können darüber hinaus auch andere Sportarten (Disziplinen) anerkannt werden.

§ 6 Nachweise

Über die Verleihung der Sportlerplaketten führt die Verwaltung entsprechende Nachweise.

§ 7 Antragsfrist

7.1 Die Anträge auf eine Auszeichnung durch die Gemeinde können von den Brühl/Rohrhofer Vereinen für ihre Vereinsmitglieder gestellt werden.

7.2 Dem Gemeinderat bleibt die Entscheidung vorbehalten, in Brühl wohnhafte Sportler nach Nr. 2 auszuzeichnen, auch wenn sie einem Verein außerhalb von Brühl angeschlossen sind oder keinem Verein angehören. In den Fällen nach Nr. 3 und 4 entscheidet der Bürgermeister.       

7.3 Für die Verleihung sind die sportlichen Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Die Anträge sind beim Bürgermeisteramt (spätestens) bis zum 31. Januar für das vergangene Wettkampfjahr zu stellen.

7.4 Der Gemeinderat kann die Sportlerplakette wegen eines Vergehens, das den Ausschluss aus einem Sportverband mit sich bringt, wieder entziehen

 § 8 Verleihung

 Die Verleihung soll im Rahmen einer sportlichen-,vereinseigenen- oder Gemeindeveranstaltung vorgenommen werden.

§ 9 Inkrafttreten                                             

Diese Richtlinien treten am 01.01.2020 in Kraft.

der Bürgermeister