Tempo 30 – Neue Regelungen in der Hilda- und Nibelungenstraße

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Aufmerksamen Bürgern ist anhand der Beschilderung und der dort installierten Geschwindigkeitsanzeigen sicher schon aufgefallen, dass in der Hilda- und Nibelungenstraße die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wurde. Um Beachtung wird gebeten, insbesondere sind auch in der schmalen Hildastraße Autofahrer angehalten, Fahrradfahrer nicht zu überholen, da der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit mittels Geschwindigkeitsmessungen überprüft wird.

Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer danken wir für das angepasste Fahrverhalten.

Ihr Ordnungsamt