23.02.2022

Bodenrichtwerte für die Gemeinde Brühl ab 01.01.2021

Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Bühl

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen hat neue Bodenrichtwerte für die Gemeinde Brühl ermittelt (zum Stand 31.12.2020). Die Werte sind im Internet abrufbar auf dem Landesportal BORIS-BW: Die Internetadresse lautet https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de. Der kartographische Auszug vermittelt lediglich einen Überblick über das Gemeindegebiet. Detaillierte Informationen erhalten Sie in erster Linie online über das Landesportal BORIS-BW.

Für Rückfragen zu den Bodenrichtwerten ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen wie folgt erreichbar:

 

Postanschrift: Hebelstr. 1, 68723 Schwetzingen

Telefon: 06202 87-125, -159, -167

E-Mail: gutachterausschuss@schwetzingen.de

Wichtige Hinweise zur neuen Grundsteuer ab 2025

Die Finanzverwaltung wird die Grundstückeigentümer im Laufe des 1. Halbjahres 2022 durch öffentliche Bekanntmachung auffordern, eine Steuererklärung für die Grundsteuer B abzugeben. Die Steuererklärung ist ab dem 01.07.2022 möglich und muss bis zum 31.10.2022 beim Finanzamt Schwetzingen eingegangen sein. Die Steuererklärung ist ausschließlich elektronisch über das Steuerportal ELSTER möglich. Nur in begründeten Härtefällen kann die Steuererklärung auch in Papierform abgegeben werden. Dies ist der Fall, wenn jemand beispielsweise keinen Internetzugang hat oder den Umgang mit dem Internet nicht gewohnt ist und sich die Situation künftig auch nicht ändert. In diesem Ausnahmefall kann der bzw. die Betroffene ab Juli 2022 einen entsprechenden Papiervordruck beim Finanzamt Schwetzingen abholen.

In der Steuererklärung müssen Sie für Ihr Grundstück die Grundstücksgröße und den entsprechenden Bodenrichtwert angeben. Angaben zur Grundstücksgröße sind typischerweise im Grundstückskaufvertrag und im Grundbuch enthalten. Den Bodenrichtwert können Sie auf BORIS-BW einsehen, bzw. telefonisch beim Gemeinsamen Gutachterausschuss Schwetzingen erfragen (siehe oben). Bitte beachten Sie, dass die aktuell veröffentlichten Bodenrichtwerte nicht in der Steuererklärung verwendet werden dürfen. Am 01.07.2022 werden auf BORIS-BW neue Bodenrichtwerte (zum Stand 01.01.2022) veröffentlicht, die dann für die Steuererklärung verbindlich sind. Zuletzt muss in der Steuererklärung noch die Frage beantwortet werden, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient. Sofern sich nichts geändert hat, können sich die Eigentümerinnen und Eigentümer daran orientieren, ob ihr Grundstück bisher in die Kategorie Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück (in der Regel Mehrfamilienhäuser) oder Wohneigentum gefallen ist. In dem Fall lautet die Antwort: ja. In allen anderen Fällen muss ermittelt werden, ob der Anteil der Wohnfläche an der Gesamtfläche mehr als 50 Prozent beträgt.

Für Rückfragen steht das Finanzamt Schwetzingen wie folgt zur Verfügung:

 

Postanschrift: Schloss, nördl. Flügel, 68723 Schwetzingen

Telefon: 06202 81-0