03.01.2025

Das Ortsbauamt informiert: Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg – digitale Bauantragsstellung

Ab 01.01.2025 können Baugenehmigungen vollständig digital beantragt und bearbeitet werden. Einreichungen in Papierform sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Für die digitale Antragstellung gibt es eine Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“, wo Planer und Bauherren den Antrag, ob Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Kenntnisgabeverfahren oder Bauvorbescheid usw. digital unter Hochladen der jeweils erforderlichen Bauunterlagen stellen können. Der Antrag geht dann beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises -Baurechtsamt- ein. Von dort wird die Gemeinde Brühl dann digital beteiligt.

Auskunft zu diesem Verfahren und dortiger Vorgehensweise erteilt das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg -Sachbearbeitung-.

Die Bauherren und die entsprechenden Planer möchten hierzu bitte die Veröffentlichungen auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises, die entsprechende Plattform und die Online-Antragstellung, auch Videos zur Antragstellung beachten. Auch die Gemeinde Brühl hat hierzu Veröffentlichungen auf ihrer Homepage eingestellt.