Corona - Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat nunmehr eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erlassen.
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist im Rhein-Neckar-Kreis in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages somit nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Die Allgemeinverfügung ist befristet bis 07.03.2021, unabhängig davon wird die Allgemeinverfügung aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner bezogen auf den Rhein-Neckar-Kreis an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.
Die Allgemeinverfügung kann unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.