Wegfall der Maskenpflicht im Rathaus sowie in den Außenstellen
Trotz der weiterhin andauernden Corona-Pandemie werden die einschränkenden Maßnahmen nach und nach insgesamt gelockert. An diesen Entwicklungen möchte sich die Gemeinde Brühl nun ein Stück weit orientieren.
So entfällt für Besucher/innen des Rathauses und der Außenstellen die Pflicht zum Tragen einer Maske. Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen empfehlen wir jedoch weiterhin das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske. Die Wahrung eines Abstandes von 1,50 m zu anderen Personen gilt weiter.
Bürgermeister Dr. Ralf Göck rät auch künftig dazu, in allen Rathaus-Angelegenheiten vorab Termine mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. In Ausweis- und Meldeangelegenheiten sowie im Sozialbereich müssen wie bisher Termine vereinbart werden, da es hier nur eingeschränkte Wartemöglichkeiten gibt.
Terminvereinbarungen können per Telefon und für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und das Sozialamt jederzeit bequem online über die Brühler Homepage erfolgen, zu erreichen unter www.bruehl-baden.de/rathaus/terminvereinbarung/