Brut- und Setzzeit

Für die Gemarkung Brühl gilt eine Polizeiverordnung, in der auch die Leinenpflicht für Hunde geregelt ist.
Das Ordnungsamt weist nochmals auf diese Satzung hin, in der es heißt:
§ 13 Tierhaltung
(4) Hunde sind im Innenbereich (§§ 30-34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen.
(5) Es gilt eine Anleinpflicht im Naturschutzgebiet nach der aktuellen Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Schwetzinger Wiesen-Riedwiesen, Schwetzinger Wiesen-Edinger Ried und Backofen-Riedwiesen“ sowie auf der Kollerinsel. Dieser Bereich ist in dem beiliegenden Lageplan schraffiert dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.
(6) In Landschaftsschutzgebieten gilt während der Brut- und Setzzeit eine Anleinpflicht.
Weiterhin gilt im Landschaftsschutzgebiet die aktuelle Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Schwetzinger Wiesen-Riedwiesen, Schwetzinger Wiesen-Edinger Ried und Backofen-Riedwiesen“ sowie auf der Kollerinsel. […]
Wir bitten um Kenntnisnahme.