20.12.2024

Neue Mietpreisordnung für die Villa Meixner ab 01.07.2025

Diese Mietpreisordnung tritt am 01.07.2025 in Kraft. Die Mietpreisordnung vom 01.01.2021 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

I. Unentgeltliche Überlassung

Die Veranstaltungsräume der Villa Meixner können für Veranstaltungen unentgeltlich überlassen werden,

- wenn deren Träger im weiteren Sinne die Gemeinde Brühl ist,

- wenn sie im öffentlichen Interesse abgehalten werden.

II. Mieten

  1. Für die Überlassung der Veranstaltungsräume in der Villa Meixner werden je Tag folgende Mieten und Entgelte, nicht der Verwaltungskosten, erhoben:

 

Mietpreise

 

Erdgeschoß

(Veranstaltungsraum inkl. Wintergarten)

in €

 

 

EG + OG

komplett

in €

 

Für örtliche Vereine, Verbände,

Organisationen

                    80,--

                  130,--

Für örtliche Gewerbetreibende u.ä.

                  150,--

                  250,--

Für standesamtliche Trauungen *

                  250,--

-

Für auswärtige Nutzer

                  270,--

                  400,--

 

*   Standesamtliche Trauungen max. 2,5 Stunden

Im Obergeschoss stehen für Veranstaltungen 2 Räume (22,5 und 25,5 m²) zur Verfügung.

2. Veranstaltungen im Garten- und Hofbereich sind nur für kulturelle Zwecke gestattet.
Der Mietpreis beträgt 100,-- € zzgl. Nebenkosten.

3. Sonstige Entgelte
Personalkosten für Auf-, Abbau, Reinigung und Service werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
(Das Werfen von Reis, Konfetti und Plastikwurfmaterial bei Veranstaltungen jeglicher Art ist NICHT gestattet und wird bei Zuwiderhandlung mit den zusätzlichen tatsächlich anfallenden Reinigungskosten jedoch mit mindestens € 100,-berechnet)


Personalkosten (Planung/Aufbau):             32,-- € je Std.
Servicepersonal:                                      25,-- € je Std.
Personal (Reinigung)                                25,-- € je Std.

Nebenleistungen für Technik und Getränke werden lt. gültiger Preisliste berechnet.

 

4. Tagespauschalen bei Tagungen und Seminaren
(Auf Anfrage lt. aktueller Preisliste)

5. Zu den Mietpreisen tritt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe (derzeit 19 %) ab dem Zeitpunkt hinzu, zu dem die Gemeinde zur Umsatzbesteuerung optiert oder von der Finanzbehörde zur Umsatzsteuer aufgrund der gesetzlichen Regelung veranlagt wird.

III. Inkrafttreten

Diese Mietpreisordnung tritt am 01.07.2025 in Kraft.

Die Mietpreisordnung vom 01.01.2021 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

 

Der Bürgermeister