23.10.2023

Rheinauer See: Bau einer Besucherleiteinrichtung

Sandrasen mit Sand-Silberscharte am Rheinauer See
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Sandrasen mit Sand-Silberscharte am Rheinauer See

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe und der Gemeinde Brühl begannen am Montag, 23. Oktober 2023, am Rheinauer See der Bau einer Besucherleiteinrichtung entlang eines Fußwegs. Damit sollen die wertvollen Pflanzenbestände besser geschützt werden. Die Besucherleiteinrichtung wird rund 700 Meter lang und 1,25 Meter hoch sein. Die Arbeiten dauern rund zwei Wochen

Südlich des Rheinauer Sees befindet sich ein außergewöhnlich wertvolles Biotop: Ein Sandrasen mit seltenen und vom Aussterben bedrohten Pflanzenarten. Sand-Silberscharte und Sandstrohblume sind nur zwei Beispiele der hier vor-kommenden Arten. Die Fläche am Rheinauer See ist wegen ihrer hohen Wertigkeit auch Teil des europäischen Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Schutzgebiets „Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen“. Das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Brühl investieren dort seit vielen Jahren in den Erhalt und in die Vermehrung dieser wertvollen Pflanzen.

Gleichzeitig ist die Fläche ein beliebtes Ziel für Erholungssuchende mit (freilaufenden) Hunden, sodass die Bestände drastisch zurückgegangen sind. Große Teile der Fläche sind so stark gestört, dass praktisch kein Bewuchs mehr vorhanden ist. Der Bewuchs wird auch durch Hundekot in Mitleidenschaft gezogen, der eine Nährstoffanreicherung im Boden verursacht.

Erholungssuchende und deren Hunde werden nach der Fertigstellung an den wertvollen Pflanzenbeständen der Sandrasen vorbeigeleitet. Wie kürzlich in einer Begehung mit betroffenen Hundebesitzern erläutert, kann ein fünf Meter breiter Fußweg weiterhin genutzt werden. Nur die geschützten Flächen dürfen nicht mehr betreten werden. So können sich die wertvollen Pflanzenbestände der Sandrasen-Gesellschaften im Schutzgebiet regenerieren. Die Kosten für den Bau teilen sich die beiden Flächeneigentümer, das Land Ba-den-Württemberg und die Gemeinde Brühl.

Die Kosten für den Bau teilen sich die beiden Flächeneigentümer, das Land Ba-den-Württemberg und die Gemeinde Brühl.