Sperrung der Brücke an der Leimbachmündung ab 04.09.2023

Neubau der Betriebswegebrücke und einer Fischaufstiegsanlage - Bauarbeiten bis vorausstl. Februar 24
Im Mündungsbereich des Leimbachs in den Rhein in der Nähe von Brühl soll ab Anfang September 2023 eine Fischaufstiegsan-lage in Form eines Raugerinnes mit Beckenstruktur in den Leimbach gebaut werden, um die Durchgängigkeit für Fische und Kleinstlebewesen im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie herzustellen. Gleichzeitig wird die Betriebswegbrücke des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oberrhein (WSA ORh) über den Leimbach erneuert.
Das WSA ORh, Bürostandort Mannheim, ist verantwortlich für den Brückenersatzneubau, der Landesbetrieb Gewässer am Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die Herstellung der Durchgängigkeit des Leimbachs zuständig. Um den Eingriff und die baubedingten Beeinträchtigungen zu minimieren, setzt das WSA Oberrhein als Vorhabenträger beider Teilmaßnahmen diese in Kooperation mit dem Landesbetrieb Gewässer zeitgleich um.
Anfang September soll der Bau beginnen. Dieser steht unter einem ambitionierten Zeitplan von fünf Monaten, denn für die Umsetzung sollen die im Herbst üblichen Niedrigwasserphasen von Rhein und Leimbach genutzt werden.
Für die mit den Bauarbeiten einhergehenden Beeinträchtigungen, beispielsweise durch Baustellenverkehr und die Sperrung des Betriebsweges entlang der Bundeswasserstraße Rhein im Bereich der Leimbachmündung, bittet der Vorhabenträger um Verständnis. Eine Umleitung wird ausgeschildert.
Umleitungsstrecken für Fußgänger und Radfahrer
Es wird dringend darum gebeten, die Absperrungen während der Bauzeit v. a. aus Sicherheitsgründen zu respektieren.
Hintergrund:
Im Mündungsbereich des Leimbachs in die Bundeswasserstraße Rhein in der Nähe von Brühl befindet sich ein Absturz, welcher besonders in Zeiten von Niedrigwasser für Fische und Kleinstlebewesen auf ihrem Weg in den Leimbach Oberlauf ein großes Wanderhindernis darstellt. Zur Erfüllung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie beabsichtigt der Landesbetrieb Gewässer am Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, den Mündungsbereich umzugestalten. Parallel hierzu stellte das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Oberrhein fest, dass der bauliche Zustand der Betriebswegbrücke über den Leimbach nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und die Brücke neu gebaut werden muss. Um Einschränkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren und Synergien zu nutzen, wurde zwischen dem WSA Oberrhein und dem RP Karlsruhe vereinbart, dass beide Teilprojekte in einer Maßnahme mit dem WSA Oberrhein als Vorhabenträger umgesetzt werden.
Da die Maßnahme nur in Zeiten umgesetzt werden kann, in denen das Hochwasserrisiko der beiden Gewässer sowie der mittlere Abfluss dies zulassen, ist der Bau ab September 2023 vorgesehen. Ebenso wurden die Schonzeiten und Vorgaben der Umweltplanung bei dieser Festlegung berücksichtigt.
Im Zuge der Planung galt es mehrere sowohl technische als auch umweltrechtliche Hürden zu nehmen. Das Zusammenspiel der beiden Gewässer Leimbach und Rhein und die damit verbundenen Anforderungen an die Gestaltung der Rampe erforderten einen intensiven Abstimmungsprozess mit allen Projektpartnern. Gleiches galt auch für die umweltfachlichen Belange, welche aufgrund der Lage des Projektgebiets im Naturschutzgebiet „Schwetzinger Wiesen – Riedwiesen“ gründlich untersucht werden mussten. Als Vorzugsvariante zur Herstellung der Durchgängigkeit wurde schließlich ein Raugerinne mit Beckenstruktur entwickelt, mit dem der vorhandene Höhenunterschied in mehreren kleinen Stufen abgebaut werden kann. Zusätzlich ist der Neubau der Brücke in Massivbauweise aus Stahlbeton vorgesehen. Die derzeit bestehende Brücke ist als Rad- und Fußweg für eine Belastung von 1,5 Tonnen ausgelegt. Künftig soll die Befahrbarkeit der Brücke mit Rettungsfahrzeugen und mittelschweren Betriebsfahrzeugen gewährleistet werden.
Die Planungsunterlagen wurden vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis genehmigt.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Oberrhein gehört als Bundesbehörde zum Geschäftsbereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Als Unterbehörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist das WSA Oberrhein zuständig für die Bundeswasserstraße Rhein von Rhein-km 170 an der deutsch-schweizerischen Grenze bis zur Weisenauer Brücke bei Rhein-km 493,5 zwischen Mainz und Ginsheim-Gustavsburg einschließlich zweier Altrheinarme in Hessen sowie die Bundeswasserstraße Neckar im Bereich der Mannheimer Innenstadt.