Brühler Gerichts Protocoll von 1715

Das älteste Dokument im Besitz des Gemeindearchivs Brühl, das "Brühler Gerichts Protocoll, Angefangen den 14’ten Decembris Anno 1715“", hat der Neu-Brühler Reimer Schölermann im Rahmen seiner vom Arbeitsamt geförderten Tätigkeit im Rathaus komplett als sogenannte Transliteration, also buchstabengetreu, .“ abgeschrieben, wobei er konsequent alle relevanten Sonderzeichen nutzte, die dort verfügbar sind.

Dadurch und durch die Wahl der Schrift („Times New Roman“ in meist kursiver Form) konnte er das handschriftlich in altdeutscher Schreibschrift verfasste Dokument in eine moderne, digitale, trotzdem aber noch recht authentische Fassung übertragen. Diese kann nun auch von anderen Personen ohne Kenntnis der alten Schrift gelesen werden. Dadurch ist das „Gerichts Protocoll“ für alle an der Ortsgeschichte interessierten Bürger erschlossen und verfügbar gemacht worden.
Das Schriftstück umfasst auf 264 Seiten außer der eigentlichen Abschrift mit ihren 222 einzelnen Einträgen eine Einführung mit Erläuterungen sowie im Anhang eine detaillierte Inhaltsübersicht, die auch Hinweise auf Querbeziehungen zwischen den Einträgen gibt, und ein Namensregister, das alle in dem Buch genannten Brühler und Rohrhofer Einwohner und Grundeigentümer mit ihren dokumentierten Aktivitäten und - soweit erkennbar - verwandtschaftlichen Beziehungen alphabetisch auflistet.
Der Text ist ein schier unbegrenzter Fundus für die Ortsgeschichte und auch für die Ahnenforschung alteingesessener Brühler Familien. Neben den schon in der oben genannten „Ortsschell’“ besprochenen, besonders herausragenden Ereignissen lassen sich immer wieder neue Aspekte auffinden. Aber auch allein schon die „verquere“ Amtssprache des 18. Jahrhunderts mit ihrer heute ungewohnten Stil-, Ausdrucks- und Rechtschreib-Vielfalt, mit teilweise nicht mehr gebräuchlichen, aber durchaus noch verständlichen Wörtern und Floskeln lädt zum genüsslichen „Schmökern“ ein, bei dem man in eine längst vergangene Zeit eintaucht. Damals sahen die beiden historischen Gemarkungen Brühl und Rohrhof noch völlig anders aus als jetzt. Damals waren die wenigen, in Bürger und „Beisassen“ unterteilten Einwohner noch einer absolutistischen Obrigkeit unterworfen, mussten ihrem „gnädigsten“ kurpfälzischen Landesherrn „unterthänigsten“ Gehorsam schwören, mussten Bodenzins zahlen und Frondienste leisten.

Diese Veröffentlichung möge dazu dienen, dass das Verständnis und Interesse in der Bevölkerung für die Geschichte der Gemeinde langfristig gefördert wird. Allerdings empfiehlt es sich, auch die 11. Ausgabe der Publikation "Ortschell" des Vereins für Heimat- und Brauchtumspflege zu lesen und sich zusätzlich anhand des „Heimatbuchs“ und anderer Literatur mit den betreffenden Zeitumständen vertraut zu machen