Richtlinien für die Förderung von Umweltschutzmaßnahmen ab 01.01.2025

Allgemeines:

Die Gemeinde Brühl fördert den Umwelt- und Klimaschutz auf ihrem Gemeindegebiet, indem
sie finanzielle Zuschüsse für folgende Anlagen und Maßnahmen gewährt:


I. Regenwasserzisternen zur Gartenbewässerung
II. Begrünung von Haus- und Garagendächern
III. Gebäude-Thermografie
IV. Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
a. Stromspeicher für PV-Anlagen
b. PV-Anlagen über 10 kWpeak
V. Umstellung auf Fernwärme
VI. Entsorgung von Heizöltanks
VII. Lastenfahrräder
VIII. Ladestation für E-Fahrzeuge (Wallbox)
IX. Anlage von Streuobstwiesen
X. Dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser

Eine Förderung kann nur im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Haushaltsmittel und
nur bei Vorliegen der unten genannten Voraussetzungen bewilligt werden.
Die Haushaltsmittel für die Förderung sind auf 165.000 € im Jahr 2025 begrenzt.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Diese Förderrichtlinien treten am 01.01.2025 in Kraft und gelten bis 31.12.2025