
Gemeindekindergarten
Anmeldung zur Notbetreuung für die Brühler Kitas
Um der weiter zunehmenden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, werden bis einschließlich 17. Januar 2021 die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege grundsätzlich geschlossen. Über eine Öffnung ab dem 18. Januar wird noch im Lichte dann vorliegender Daten entschieden. Diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen wird, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
Voraussetzung für eine Teilnahme an der Notbetreuung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem anhängenden Formular.