Beglaubigungssprechstunde durch die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises

Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises bietet als besonderen Service an, am Dienstag, 03.12.2024, von 9:00 bis 12.00 Uhr im Rathaus Brühl, Trauzimmer  (EG, Zimmer 114) Unterschriften unter Vorsorgevollmachten zu beglaubigen. Die Vollmachten sollten nach Möglichkeit noch nicht unterschrieben sein.

 Falls Sie an diesem Tag Ihre Vollmachten beglaubigen lassen möchten, bitten wir um eine verbindliche Terminvereinbarung im Rathaus bei Herrn Heldmann, Zimmer 117 oder unter der Telefon-Nr. 2003-325 bzw. bei Frau Volz, Zimmer 116 oder unter der Telefon-Nr. 2003-326.

Bringen Sie zu dem Termin bitte Ihren Ausweis mit. Für die Beglaubigung durch den/die Mitarbeiter/In des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Beglaubigung  an.

Wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist, sollte jedem klar sein. Denn oft geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, dann müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu jedoch gesetzlich nicht befugt. Auch sind sich viele nicht bewusst, dass schon ab dem 18. Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht ratsam ist.