Förderung: Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Brühl gültig ab 01.01.2023

Vereinsförderungsrichtlinien der Gemeinde Brühl

Stand 19.12.2022   -gültig ab 01.01.2023-    

1.         Allgemeines

1.1      Diese Richtlinien haben das Ziel, die örtlichen Vereine bei der Erfüllung ihrer Aufgaben je nach Bedeutung, Aktivität und Notwendigkeit zu unterstützen. Hierfür werden ihnen die unter Ziff. 2 und 3 aufgeführten Zuschüsse im Rahmen des Haushaltsplanes der Gemeinde bis auf Widerruf jährlich zur Verfügung gestellt.

1.2      Über Darlehen oder Bürgschaften zum Bau, zur Erweiterung oder Instandsetzung vereinseigener Anlagen oder zur Beschaffung größerer Gegenstände bzw. Einrichtungen beschließt der Gemeinderat auf Antrag jeweils von Fall zu Fall.

Einem solchen Antrag sind alle zur Beurteilung der Verhältnisse notwendigen Angaben und Unterlagen beizufügen.

1.3      Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

1.4      Die Gemeinde stellt je nach Möglichkeit neben Sachleistungen ihre eigenen Gebäude und Anlagen den Vereinen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu angemessenen Bedingungen bzw. entsprechend der jeweiligen Benutzungs- und Gebührenordnungen zur Verfügung.

  1. Laufende Zuschüsse

2.1      Sportvereine (Mitglieder des Badischen Sportbundes)

Die hier gewährten Zuschüsse sind zweckgebunden und dienen in erster Linie:

  1. a) für den Zins- und Tilgungsdienst für Darlehen, für welche die Gemeinde Brühl Bürgschaften übernommen hat,
  2. für die Vergütung ehrenamtlicher Übungsleiter, für Jugend- und Schülerbetreuung,
  3. für den Betrieb und die Unterhaltung der Sportstätten,
  4. für die Nutzungsentgelte nicht gemeindeeigener Hallen, Sportstätten usw.

Ein Nachweis kann jederzeit durch die Gemeinde verlangt werden. 

Es erhalten folgende Zuschüsse:

  1. Turnverein Brühl 1912 e.V.

 

€  9.000,--

           Hallenzuschuss

 

€  2.250,--

  1. Fußballverein Brühl 1918 e.V.

 

€  8.250,--

  1. Sportverein Rohrhof 1921 e.V.

 

€  8.000,--

           Hallenzuschuss

 

€  2.250,--

  1. Sportgemeinde Brühl 1907 e.V.

 

€     900,--

  1. Verein der Hundefreunde Rohrhof 1956 e.V.

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  1. Verein für deutsche Schäferhunde Brühl e.V.

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  1. Verband der Pudelfreunde Deutschland e.V.

Ortsgruppe Brühl

 

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  1. Kurpf. Reit- u. Pferdesportverein Brühl e.V. 

 

€  1.200,--

           Hallenzuschuss

 

€  1.750,--

  1. Wassersportverein Brühl 1933 e.V.

 

€     400,--

  1. Schwimmverein „Hellas“ Brühl 1965 e.V.

 

€  1.500,--

  1. Tauchsportclub „Neptun“ Brühl 1975 e.V.

 

€     250,--

  1. Tennisclub Brühl 1965 e.V.

 

€  3.200,--

  1. Angelsportverein Rohrhof 1946 e.V.

                             Pachtermäßigung

  1. Angelsportverein Brühl 1965 e.V.

                             Pachtermäßigung

  1. Angelsportverein „Frühauf“ Brühl 1949 e.V.

                             Pachtermäßigung

  1. Schachfreunde Brühl 1946 e.V.
  2. Tanzsportclub Kurpfalz e.V.
  3. Segelclub „Kollerskipper“ Brühl e.V.

 

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€    700,--

€    300,--

 

2.2      Kulturvereine

 

1.   Chorgemeinschaft Brühl Baden e.V.

 

€  2.000,--

2.   Musikverein Brühl - Brühler Bläserakademie e.V.

 

€  2.000,--

3.   Karnevalverein „Kollerkrotten“ Brühl e.V.

 

 

      Jahreszuschuss

 

€     800,--

      Fastnachtszug

 

€  2.500,--

      Rentnersitzung

 

€     400,--

4.   Carnevalverein „Die Rohrhöfer Göggel“ e.V.

 

 

      Jahreszuschuss

 

€     800,--

      Sommertagszug

 

€     800,--

      Rentnersitzung

 

€     400,--

5.   Katholische Kantorei Brühl-Ketsch

 

€     650,--

6.   Evangelischer Kirchenchor Brühl/Rohrhof

 

€     450,--

7.   Evangelischer Bläserkreis Brühl

 

€     200,--

8.   Die Zupferey e.V.

 

€     400,--

9.   Verein für Heimat- und Brauchtumspflege e.V.

 

€  2.600,--

10. Buffalo’s Country-Club Brühl e.V.

 

€     500,--

11. Pop-u. Gospelchor „4tones“

 

€     400,--

12. Chor „inTakt“

 

€     400,--

 

2.3      Sonstige Vereine

          

  1. Kleintierzüchterverein Brühl 1912 e.V.

 

€     520,--

  2. Kanarienzucht- u. Vogelschutzverein e.V.

      Brühl-Rohrhof

      (Winterfütterung)

 

€     350,--

  3. Aquarienfreunde Brühl 1978 e.V.

 

€     250,--

  4. Obst- und Gartenbauverein Brühl e.V.

 

€     250,--

  5. Kolpingfamilie Brühl

 

€     250,--

      für die Durchführung des Martinszuges

 

€     350,--

  6. Gewerbeverein Brühl und Rohrhof

 

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  7. Skatclub 70 Brühl

 

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  8. Verband Wohneigentum Brühl,Rohrhof,Ketsch e.V.

 

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  9. Reisebrieftaubenzüchter-Verein

„Sturmvogel Brühl“

 

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10. Modellbauclub Rhein-Neckar Brühl

 

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11. Interessengemeinschaft der Brühler u.

      Rohrhofer Vereine

 

€     400,--

 

2.4      Caritative Vereine und Verbände

1.    Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Brühl

                             Pachtermäßigung

2.    Verband der Kriegsbeschädigten und

Hinterbliebenen (VdK) Brühl

 

 

€     700,--

3.    Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V.

 

€     700,--

  • Die Auszahlung der unter Ziff. 1 bis 2.4  angeführten Zuschüsse erfolgt jeweils bis zum 31. M ä r z des laufenden Jahres

 

  1. Investitionszuschüsse
  • Die Gemeinde Brühl gewährt örtlichen Vereinen zum Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie auch zur Sanierung von Vereinsanlagen Investitionszuschüsse nach Maßgabe der im Haushaltsplan bereitgestellten Investitionsförderungsmittel.
  • Voraussetzung für die Bewilligung eines Zuschusses ist, dass die geplante Maßnahme aus Förderungsmitteln der jeweiligen Landesverbände gefördert wird.
  • Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 32% der von den zuständigen Landesverbänden anerkannten zuschussfähigen Kosten betragen. In besonders begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. Eigenleistungen werden analog den Richtlinien des Badischen Sportbundes anerkannt.
  • Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag. Anträge sind mittels Formblatt bis 01.09. vor Beginn des Jahres, in dem die Maßnahme in Angriff genommen wird unter Anschluss der geforderten Unterlagen, bei der Gemeinde einzureichen.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich entsprechend dem Baufortschritt und im Verhältnis zu den Gesamtkosten, höchstens jedoch bis zu 80% des bewilligten Zuschusses.

Die Schlusszahlung erfolgt nach Vorlage der Abnahmebescheinigung durch die Abnahmekommission des jeweiligen Landesverbandes.

  1. Sonstige Förderungsmöglichkeiten
  • Aus Anlass langjährigen Bestehens eines Vereins – erstmals nach 25 Jahren und dann jeweils nach weiteren 25 Jahren – wird ihm eine Jubiläumsgabe zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils das Fünffache der Jubiläums-Jahreszahl in Euro.
  • Auf Antrag können den Vereinen – auch solchen, die nicht in das Vereinsregister eingetragen sind – Ehrengaben und Ehrenpreise zu besonderen Veranstaltungen und Anlässen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Gemeinde Brühl gewährt den Mitgliedern eines Sportvereins, die als Aktive an einer Badischen, Süddeutschen oder Deutschen Meisterschaft teilnehmen, auf Antrag nachträglich einen Fahrtkostenzuschuss.

 

Dieser beträgt für die Teilnahme an einer Badischen Meisterschaft bis zu 50% und für die Teilnahme an einer Süddeutschen oder Deutschen Meisterschaft bis zu 75% der Kosten einer Bundesbahnfahrkarte II. Klasse von Brühl bis zum Wettkampfort und zurück. Ein von anderer Stelle bewilligter Fahrtkostenzuschuss wird angerechnet.

  • Die Gemeinde Brühl gewährt auf Antrag im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln den Sportvereinen für die von den einzelnen Sportverbänden bezuschussungsfähigen Anschaffungen von Sportgeräten und den Musikvereinen – Mindestanschaffungswert jährlich € 130,-- einen Zuschuss. Der Zuschuss kann bis zu 25% der Anschaffungskosten betragen.

Die Anträge sind jeweils bis zum 30. A p r i l des auf die Anschaffung folgenden Jahres einzureichen. Dem Antrag ist eine Fotokopie des Bewilligungsbescheides des jeweiligen Sportverbandes und der Rechnung beizufügen.

Kann der Bewilligungsbescheid nicht fristgerecht vorgelegt werden, so verjährt der Anspruch nicht. Solche Anträge sind bis spätestens dem Folgejahr zu stellen.

  • Zur Durchführung nationaler oder internationaler Sportveranstaltungen oder solche mit überörtlicher Bedeutung – letzteres gilt auch für kulturelle und sonstige Veranstaltungen – können auf Antrag Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Bedeutung der Veranstaltung. Antragsfrist ist zwei Monate vor der Veranstaltung.
  • Über die Höhe der zu gewährenden Zuschüsse Ziffer 4.4 und 4.5  beschließt der Gemeinderat.
  • Die Teilnahme der Vereine an Gemeindefesten wird durch die Gewährung von „Bonuszuschüssen“ gesondert honoriert:

           - Fastnachts- /Nachtumzug           250,00 € (Fußgruppe/mind. etwa 10 Pers., bei Wagen wird um 100,00 € auf 350,00 € Gesamtförderung erhöht)                                                                     

            - Sommertagsumzug          250,00 €

            - Sommerfest Rohrhof       400,00 €

            - Straßenkerwe Brühl         500,00 €

 

Brühl, den 19.12.2022

 

Dr.  Ralf Göck

Bürgermeister