Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Die Grundstückseigentümer können frei wählen, an welchen Fachbetrieb sie Schornsteinfegerarbeiten wie Schornsteinreinigung, Abgaswegeüberprüfung oder Heizungsüberprüfung vergeben. Sie sind eigenverantwortlich und haftbar dafür, dass alle im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Daten an den „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ übermittelt werden.