Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)
Für Sie zuständige Stellen
Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.