Förderung der dezentralen Beseitigung von Niederschlagswasser

Für Sie zuständige Stellen

Um Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz zu geben, Dachflächen, befestigte Wege, Höfe und Garagenzufahrten vollständig oder zumindest teilweise vom Kanalnetz abzuhängen und das Niederschlagswasser von diesen Flächen an Ort und Stelle zu versickern, fördert die Gemeinde Brühl Maßnahmen, die hierzu im bebauten Bereich der Gemeinde Brühl durchgeführt werden, mit einer finanziellen Zuwendung.

Gefördert werden

  • Maßnahmen zur Flächenentsiegelung,
    Wasserundurchlässige Beläge wie Beton, Asphalt, undurchlässiges Pflaster etc. auf Wegen, Höfen, Stellplätzen, Garagenzufahrten werden entfernt und durch wasserdurchlässige Beläge wie z.B.: Schotterrasen, wassergebundene Kies- oder Splitdecken, wasserdurchlässiges Beton-pflaster, Rasen-/ Splittfugenpflaster ersetzt oder einfach begrünt.
  • der Bau von Sickermulden,
    Niederschlagswasser, das von Dachflächen bzw. sonstigen befestigten und versiegelten Flächen wie Wegen, Höfen, Zufahrten oder Stellplätzen abläuft, wird in flache begrünte Bodenvertiefungen eingeleitet und versickert dort nach kurzfristiger Zwischenspeicherung.

sofern dadurch befestigte oder bebaute Flächen vom Kanalnetz abgekoppelt werden.

Die maximale Förderung beträgt pro Grundstück 2.000,-- Euro. Es gelten folgende Fördersätze:

a) Flächenentsiegelung: 15,00 € pro m² entsiegelter Fläche;

der Anteil der entsiegelten Fläche wird – falls die Fläche weiterhin ganz oder teilweise in den Kanal entwässert – über den Entsiegelungsfaktor des jeweiligen Belages bestimmt. Dieser errechnet sich aus dem Abflussbeiwert des jeweiligen Belags. Es gelten in Anlehnung an das ATV Arbeitsblatt A 138 folgende Werte:

Material

 

Entsiegelungsfaktor

 

Einfache Grasnarbe; Mutterboden mit Bewuchs

 

1

 

Schotterrasen
Rasengittersteine
Kies- und Splittdecken (unverdichtet)

 

0,7

 

 

Rasenfugenpflaster
Porenpflaster
Wassergebundene Decke
Splittfugenpflaster

 

0,4

 

 

 

Verbundpflaster / Plattenbeläge Beton- und Asphaltdecken

0

 

Beispiel 1: 50 m² Betonbelag werden entfernt, die Fläche wird mit Rasen (Entsiegelungsfaktor 1) begrünt. Als entsiegelt werden die ganzen 50 m² gerechnet. Die Förderung beträgt 750,-- €;

Beispiel 2: 50 m² Betonbelag werden entfernt, die Fläche wird mit Rasengittersteinen (Entsiegelungsfaktor 0,7) befestigt, so dass nur 50 x 0,7 = 35 m² als entsiegelt angerechnet werden. Die Förderung beträgt 525,-- €.

b) Muldenversickerung 10,00 € pro m² angeschlossener Fläche

Beispiel: Von einem Wohnhaus mit einer Grundfläche von 100 m² wird die gesamte Dachfläche an eine Sickermulde angeschlossen. Die Förderung beträgt 100 x 10 € = 1.000,- €. Wird nur die halbe Dachfläche angeschlossen, wird die Maßnahme mit 500,- € gefördert (50 m² zu je 10,- €)