Förderung von Lastenfahrrädern

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Die Anschaffung eines Lastenrads mit einer Zuladung von mindestens 40 kg wird mit 25 % der Anschaffungskosten, maximal 500,00 € pro Fahrzeug gefördert.

Lastenanhänger für Fahrräder mit einer Zuladung von mind. 40 kg werden mit 25 % der Anschaffungskosten, maximal 100,00 € pro Anhänger gefördert