Förderung von Lastenfahrrädern
Für Sie zuständige Stellen
Die Anschaffung eines Lastenrads mit einer Zuladung von mindestens 40 kg wird mit 25 % der Anschaffungskosten, maximal 500,00 € pro Fahrzeug gefördert.
Lastenanhänger für Fahrräder mit einer Zuladung von mind. 40 kg werden mit 25 % der Anschaffungskosten, maximal 100,00 € pro Anhänger gefördert