Förderung von Regenwasserzisternen zur Gartenbewässerung
Für Sie zuständige Stellen
Der Bau von Regenwasserzisternen zur Gartenbewässerung wird mit 50 % der Herstellungskosten, maximal mit 260,-- € gefördert.
Der Bau von Regenwasserzisternen zur Gartenbewässerung wird mit 50 % der Herstellungskosten, maximal mit 260,-- € gefördert.
Eine Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
Die Regenwasserzisterne muss ein Mindestfassungsvermögen von 1,5 m³ haben. Ein Überlauf ist an den Kanal oder an eine Versickerungsmulde anzuschließen.
Das Zisternenwasser darf nur für die Garten- und Grünanlagenbewässerung verwendet werden.
Hinweise und Forderungen der Gemeindeverwaltung sind beim Einbau der Zisterne zu beachten.
Bei Verstoß gegen diese Richtlinien oder im Falle falscher Angaben wird die Förderung aufgehoben.
Unrechtmäßig erhaltene Beträge werden mit der Aufhebung zur Rückzahlung fällig und sind ab Empfang der Zahlung mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung seitens der Gemeinde möglich ist.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und nach Abnahme der Anlage durch einen Beauftragten der Gemeinde.
Der Förderantrag ist zwingend vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Die Auszahlung ist innerhalb eines Jahres nach der Förderzusage zu beantragen, ansonsten verliert die Förderzusage ihre Gültigkeit.
Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind eine Beschreibung und Planzeichnung der Anlage sowie ein Kostenvoranschlag beizufügen.
Dem Auszahlungsantrag ist der Nachweis der entstanden Kosten (Rechnungsbelege) beizufügen.
keine
In der Regel werden Anträge zügig bearbeitet, bei Abwesenheit der zuständigen Person kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
Bitte geben Sie für Rückfragen unbedingt auch eine Telefonnummer an.
Über die Gewährung einer Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht auch bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen nicht.
Richtlinien für die Förderung von Umweltschutzmaßnahmen der Gemeinde Brühl.