Gartenbewässerung (Gartenbrunnen)
Für Sie zuständige Stellen
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Brunnen zur Gartenbewässerung bohren möchten, müssen Sie sich an zwei Behörden wenden:
1.) Gemeinde Brühl
In Brühl besteht – wie in den meisten Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises – ein Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung. Für die Nutzung eines Brunnens zur Gartenbewässerung kann hiervon eine Befreiung erteilt werden.
2.) Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Wasserrechtsamt)
In Baden-Württemberg ist für die Brunnenbohrung, also die Herstellung einer Wasserentnahmestelle, eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Wassserrechtsamts.