Gartenbewässerung (Gartenbrunnen)

Für Sie zuständige Stellen

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Brunnen zur Gartenbewässerung bohren möchten, müssen Sie sich an zwei Behörden wenden:

1.) Gemeinde Brühl

In Brühl besteht – wie in den meisten Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises – ein Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung. Für die Nutzung eines Brunnens zur Gartenbewässerung kann hiervon eine Befreiung erteilt werden.

2.) Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Wasserrechtsamt)

In Baden-Württemberg ist für die Brunnenbohrung, also die Herstellung einer Wasserentnahmestelle, eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Wassserrechtsamts.