Der Eigentümer des Grundstücks muss das Wasser nachweisen, das im Garten genutzt wird.
Dafür muss ein eigener geeichter Wasserzähler eingebaut werden.
Der Wasserzähler wird vor dem Wasserhahn oder der Stelle eingebaut, an der Wasser für den Garten entnommen wird.
Der Wasserzähler muss regelmäßig erneuert oder neu geeicht werden, derzeit gilt die Eichung für sechs Jahre.
Eine Überprüfung der Installation des gemeldeten Zähler durch die Gemeinde bleibt vorbehalten.
Der Eigentümer des Grundstücks ist dafür verantwortlich,
- den Wasserzähler richtig einzubauen,
- den Wasserzähler rechtzeitig zu erneuern oder neu eichen zu lassen,
- und die Kosten dafür zu bezahlen.
Der Eigentümer kann den Einbau selbst machen oder eine Installationsfirma beauftragen.