Hundesteuer - Adress- oder Namensänderung mitteilen

Für Sie zuständige Stellen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name oder ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen bzw. die neue Adresse der zuständigen Behörde mitteilen.

Die Mitteilung einer Adressänderung ist der richtige Weg, wenn sie innerhalb ihrer Gemeinde umziehen. Beim Umzug in eine andere Kommune wäre der Hund ab- und dort neu anzumelden.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft