Trauungen in der Villa Meixner (Mietvertrag)
Für Sie zuständige Stellen
Eine Trauung im stilvollen Ambiente der Villa Meixner ist ein absolutes Highlight.
Eine Trauung im stilvollen Ambiente der Villa Meixner ist ein absolutes Highlight.
Das Erdgeschoss und der Garten der Villa Meixner werden für standesamtliche Trauungen auf Antrag überlassen. Grundsätzlich gilt, dass die Trauungen über das Brühler Standesamt stattfinden müssen.
Zur Beachtung: Die Vermietung der Räumlichkeiten ist ausschließlich im Rahmen einer standesamtlichen Trauung möglich. Eine darüber hinausgehende Überlassung an Privatpersonen ist leider nicht möglich.
Bitte reservieren Sie die Räumlichkeiten rechtzeitig, um Terminkollisionen zu vermeiden.
Sobald der ausgefüllte Mietantrag für die Villa Meixner unterzeichnet vorliegt, kann der Termin verbindlich eingetragen werden.
Bitte beachten Sie: Auch bei Trauungen ohne Bewirtung ist eine Aufsichtsperson für die komplette Zeit erforderlich; bei einem anschließenden Sektempfang ab 50 Personen wird eine zweite Servicekraft benötigt.
keine
Antragsformular
Die Auf- und Abbauarbeiten sowie die Reinigung werden lt. Mietpreisordnung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Das Werfen von Reis, Konfetti und Plastikwurfmaterial und ähnlichem Material ist NICHT gestattet und wird bei Zuwiderhandlung mit den zusätzlichen tatsächlich anfallenden Reinigungskosten jedoch mit mindestens € 100,-berechnet.
Im Falle eines Sektempfangs werden zudem die Kosten des individuellen Getränkeverbrauchs berechnet.
Für das Mietverhältnis gelten die Überlassungsbedingungen, die Mietpreisordnung (01.07.2025) für die Benutzung der Villa Meixner sowie die Versammlungsstättenverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
ACHTUNG: Im Garten und in der Villa Meixner befinden sich Kameras, die sämtliche Räume aus versicherungstechnischen Gründen aufzeichnen. Ein Abschalten der Anlage ist NICHT möglich!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Überlassung
Überlassungsbedingungen, die Mietpreisordnung (01.07.2025) für die Benutzung der Villa Meixner sowie die Versammlungsstättenverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.