Zweitwohnungssteuer

Für Sie zuständige Stellen

Die Gemeinde Brühl (Baden) erhebt seit dem 01.01.2024 eine Zweitwohnungssteuer gemäß Zweitwohnungssteuersatzung vom 20. November 2023. Über die wesentlichen Inhalte der Satzung und das Erhebungsverfahren wollen wir Sie nachstehend informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Online-Anträge sowie Formulare zum Ausdrucken finden Sie in den ersten beiden Rubriken.