20.01.2026

Gesetzesänderung: Übermittlungssperre an die Bundeswehr nicht mehr möglich

Ab dem 1. Januar 2026 trat eine gesetzliche Änderung in Kraft, die die Übermittlungssperre an die Bundeswehr (Wehrverwaltungssperre) aufhebt. Grundlage dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG). Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos.