Gefördert werden stationäre Stromspeicher, die in direkter Verbindung mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage stehen (Anschluss an das Stromnetz).
Eine Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
Die im Antrag genannte Kapazität des Speichers ist für die Berechnung der Förderung bindend.
Bei Verstoß gegen diese Richtlinien oder im Falle falscher Angaben wird die Förderung aufgehoben.
Unrechtmäßig erhaltene Beträge werden mit der Aufhebung zur Rückzahlung fällig und sind ab Empfang der Zahlung mit 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.