Richtlinien für das Zusammenleben an der Schillerschule Brühl / Rohrhof: unsere Schul- und Hausordnung

Unsere Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lebens und Lernens: <br>Gegenseitige Achtung, Verantwortung und Verständnis tragen zu einem harmonischen Miteinander in angenehmer Atmosphäre bei.

Deshalb gelten folgende Richtlinien:

1. Umgang mit Zeit: Unterricht und Pausen

  1. Zum ungestörten Unterricht gehört ein gemeinsamer Beginn, das setzt Pünktlichkeit aller Beteiligten voraus.
    Das Schulhaus ist ab 7.45 Uhr geöffnet. Um 8.00 Uhr beginnt der Unterricht zur ersten Stunde.
  2. In den beiden großen Pausen gehe ich in der Schillerschule auf einen der freigegebenen Pausenhöfe, im Rohrhof auf den Pausenhof.
    Aus Sicherheitsgründen ist das Klettern nur auf den dafür vorgesehenen Angeboten und Geräten erlaubt.
    Fußball spiele ich nur in dem ausgewiesenen Fußballfeld. Hier geht nichts ohne Fairplay.
    Während der Regenpause bleibe ich gemäß der besprochenen Regeln im Schulgebäude in den Unterrichtsräumen.
  3. Während der Unterrichtszeit und in den großen Pausen verlasse ich das Schulgelände nicht.
  4. Um Unfälle zu vermeiden, gehen wir gemeinsam mit der Sportlehrkraft in die Turnhalle und in Klasse 3 in die Schwimmhalle.
    Alle Sportgebäude dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. Jede Gruppe wartet in der Umkleidekabine und betritt nur in Anwesenheit des / der Sportlehrer*in die Turnhalle bzw. das Schwimmbad.
    Aus Sicherheitsgründen trage ich während des Sportunterrichts keinen Schmuck oder eine Uhr.
  5. Bei Unterrichtsschluss verlasse ich mein Klassenzimmer sauber und ordentlich. Dabei beachte ich die entsprechenden Dienste.
    Nach Unterrichtsende gehe ich zügig in die Kernzeit / in den Hort oder ich verlasse zügig das Schulgebäude und begebe mich nach Hause.

2. Umgang mit Anderen / Verhalten:

  1. Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft (Schüler*innen, Lehrer*innen, pädagogische Assistenz, Schulsozialarbeit, Sekretärin, Haustechnik und Reinigungspersonal) haben das Recht auf ungestörtes Arbeiten.
  2. Ich behandele Andere so, wie ich gerne behandelt werden möchte. Dazu gehören Höflichkeit, Respekt, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und das Beachten von Sicherheitsregeln.
  3. Die vereinbarten Klassenregeln gelten auch im ganzen Schulhaus und auf dem Pausenhof.
  4. In den Fluren und in den Klassenzimmern bewege ich mich achtsam und renne bzw. tobe dort nicht herum. Auch Heelys (Schuhe mit Rollen) benutze ich aus Sicherheitsgründen nicht rollenderweise.
  5. Ich verzichte auf jede Form von Gewalt und Beleidigung / Mobbing.
    Ich höre auf STOPP.
    Ich versuche, Probleme in Gesprächen friedlich zu lösen. Schaffe ich / wir es nicht alleine, dann holen wir uns Hilfe bei unseren Lehrer*innen, im Klassenrat oder bei der Schulsozialarbeit.

3. Umgang mit Sachen: Eigentum anderer und schulfremde Gegenstände

  1. Ich behandle unser Schulgebäude (z.B. Klassenzimmer, Flure, Toiletten) und die Außenanlagen (z.B. Pausenhof, Sporthalle) pfleglich und beschädige nichts.
  2. Mit eigenem und fremdem Eigentum bzw. allen Materialien, die ich von der Schule erhalte, gehe ich sorgfältig um. Auch hier vermeide ich Beschädigungen.
  3. Ich verlasse die Toilette sauber mit gründlich gewaschenen Händen und in ordentlichem, sauberem Zustand.
  4. Beschädigungen und Verunreinigungen melde ich sofort meiner Lehrkraft.
  5. Gegenstände, die das Schulleben stören oder für den Unterricht nicht nötig sind, bleiben zu Hause.
  6. Für Geld und Wertgegenstände bin ich selbst verantwortlich. Bei Beschädigung oder Verlust wird vom Schulträger und von staatlicher Seite keine Haftung übernommen.
  7. Elektronische Geräte wie z.B. Handys, Smartphones, Funkgeräte, Smart-Watches bleiben auf dem gesamten Schulgelände und während des gesamten Schulvormittags ausgeschaltet. Bei absichtlichem Fehlverhalten informieren wir die Eltern.
  8. Das Fahren von Fortbewegungsmitteln wie z.B. Fahrrädern, Rollern, Skateboards ist auf dem Schulgelände aus Sicherheitsgründen untersagt. Roller dürfen zudem nicht in die Schulgebäude mitgenommen werden.

4. Abschließend:

Um ein harmonisches Miteinander in angenehmer Atmosphäre zu gewährleisten ist es wichtig, dass sich alle an unsere Regeln und Ziele halten. Deswegen muss Fehlverhalten auch Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundsätzlich bewegen sich die Maßnahmen im pädagogischen Bereich.
Bei schweren Verstößen oder wiederholtem Fehlverhalten müssen allerdings die im Schulgesetz vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen angewendet werden.